Grüne­ fordern Einführung eines Klimarates

Bern – Am 24.09.2020 reicht der Parteichef der Grünen – Balthasar Glättli – die parlamentarische Initiative https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200467 beim Nationalrat ein.

Dieser soll dazu beitragen, dass die Schweiz möglichst rasch zu einem klimapositiven Land wird und so lange existieren, bis die Schweiz vier Jahre lang klimapositiv war. Der Klimarat umfasst 200 zufällig ausgewählte Personen. Im Klimarat vertreten sein können Personen ab 16 Jahren, Schweizerinnen und Ausländerinnen mit einem ständigen Wohnsitz in der Schweiz. Ein geeignetes zufälliges Auswahlverfahren sorgt für eine ausgeglichene und der Bevölkerung entsprechende Vertretung der Geschlechter, Altersgruppen, Bildungsgrade, Wohnortgrössen, Migrationshintergrund und Sprachregionen. Bei Rücktritten werden Personen ebenfalls durchs Los ersetzt. Der Klimarat wird bei seiner Arbeit von Wissenschaftler*innen beraten und hat eine professionelle, unabhängige Moderation der Diskussionsprozesse. Er soll wie Stände- und Nationalrat in regelmässigen Sessionen tagen und entsprechend entschädigt werden. Der Klimarat hat die Möglichkeit, eigene Entschlüsse zu fassen. Er hat dabei die Kompetenz, Resolutionen zu verabschieden, und er kann direkt Motionen und parlamentarische Initiativen zuhanden des Parlaments beschliessen, welche analog zu Kommissionsvorstössen der parlamentarischen Kommissionen von Bundesrat und Parlament beschleunigt behandelt werden. Er hat zudem die Kompetenz, Volk und Ständen mit Zweidrittelsmehr einen Antrag auf eine Verfassungsänderung vorzulegen. Ein solcher Antrag auf Verfassungsänderung wird entweder im Sinne einer erfolgreich gesammelten Volksinitiative durch Bundesrat und Parlament vorberaten und gegebenfalls mit einem direkten oder indirekten Gegenvorschlag ergänzt oder, bei entsprechendem Beschluss des Klimarats, auch direkt und ohne parlamentarische Abstimmungsempfehlung direkt Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet wird. In beiden Fällen übernimmt der Klimarat als Gremium sinngemäss die Rechte und Pflichten des Initiativkomitees. Der Bundesrat und parlamentarische Kommissionen können zudem vom Klimarat explizit Stellungnahmen zu Fragestellungen in dessen Zuständigkeitsbereich einholen.

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