Häufig gestellte Fragen

In der Schweiz haben wir bereits die direkte Demokratie. Warum benötigen wir Bürger:innenversammlungen?

Es ist stimmt, dass unser politisches System zu den demokratischsten der Welt gehört. Dennoch lassen sich eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die politische Beteiligung und Repräsentation der Bevölkerung feststellen.

Erstens liegt die Abstimmungsbeteiligung meistens nur um die 40%-Marke und es sind oft dieselben Gruppen, welche abstimmen gehen bzw. welche sich ihrem Wahlrecht entziehen. Des Weiteren führt unser System der repräsentativen Demokratie dazu, dass einige gesellschaftliche Gruppen nicht proportional zu ihrer Grösse im Parlament vertreten sind. Umgekehrt ist eine Bürger:innenversammlung, deren Mitglieder durch das Los  gezogen werden, repräsentativ für die gesamte Gesellschaft und für alle beteiligten Interessen.

Zweitens werden die Entscheidungen der Bevölkerung bei Abstimmungen, Initiativen und Referenden oft durch die Kommunikation konkurrierender Parteien beeinflusst. Die Beeinflussung funktioniert, weil sich nur wenige Bürger:innen gründlich über die  Themen der Abstimmungen informieren können. Aus diesem Grund ist die direkte Teilnahme am politischen Entscheidungsprozess, einschliesslich einer Lern- und Beratungsphase, entscheidend für die Bildung einer informierten Meinung zu den betreffenden Objekten.

Warum benutzt ihr für euer Anliegen nicht den normalen Weg einer Volksinitiative?

Initiativen können bis zu 10 Jahren dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird, was an unterschiedlichen Faktoren liegt, wie dem Mangel an Mut, harte Entscheidungen zu treffen oder an Referenden. Diese Zeit haben wir nicht, um auf drängende Probleme wie den Klimawandel zu reagieren.

Warum müssen die Mitglieder der Versammlung nach dem Zufallsprinzip ausgelost werden?

Es ist wichtig zu verstehen, dass das Losverfahren nicht einfach eine Lotterie ist. Zunächst wird eine Reihe von Personen nach dem Zufallsprinzip aus der Gesellschaft ausgelost, die von dem Problem betroffen ist: Dieser Schritt gibt jedem:r Bürger:in die Chance, sich zu engagieren, und nicht nur diejenigen, die bereits Interesse oder Kenntnisse über das Thema haben. In einem zweiten Schritt werden diejenigen, die sich bereit erklären, weiter am Prozess teilzunehmen, einer weiteren Zufallsauswahl unterzogen, die darauf abzielt, eine repräsentative Stichprobe der Gesellschaft für die Versammlung zu bilden. Diese Halbselektion basiert auf demografischen Kriterien wie Alter, Geschlecht, Herkunft, Bildung, etc. mit dem Ziel, eine Versammlung zu schaffen, die die Gesellschaft in all ihren Anteilen widerspiegelt und auf diese Weise besser für sie sprechen sollte. Dadurch wird die Bildung von Entscheidungseliten vermieden, die die Bevölkerung falsch repräsentieren würden.

Bürger:innenversammlungen können die Repräsentativität sicherstellen, aber sind die Parlamente und Räte nicht schon repräsentativ genug?

Sie sind nur in begrenztem Masse repräsentativ. Parlamentarier:innen und Ratsmitglieder repräsentieren die Gesellschaft nicht in ihrer ganzen Vielfalt. Unter ihnen sind Männer, Hochschulabsolventen, Menschen mit hohem sozialem Hintergrund oder über 50-Jährige in vielen Fällen überrepräsentiert im Vergleich zur tatsächlichen Grösse dieser Kategorien in der Gesellschaft. Trotz aller guten Absichten können sie also nicht für alle sprechen.

Können Personen, die noch nie etwas über ein bestimmtes Thema gehört haben, wirklich zuverlässige Entscheidungen treffen?

Vor den Beratungen werden alle Mitglieder des Verwaltungsrats zu einer Lernphase zusammengerufen. Eine Reihe von Experten (die auch von den Versammlungsmitgliedern gewählt werden können) und  Interessenvertreter geben ihnen sämtliche Informationen und aus verschiedenen Perspektiven. Natürlich sollte für diesen entscheidenden Schritt genügend Zeit eingeplant werden. Das Lernen findet auch in den verschiedenen Diskussionsphasen statt. Experten stehen den Teilnehmer:innen dabei weiterhin zur Verfügung.

Sind Bürger:innenversammlungen wirklich unabhängig und neutral? Können die Experten oder andere beteiligte Interessengruppen das Gremium nicht beeinflussen?

Erstens sollten alle Gutachterausschüsse von einem Aufsichtsgremium überwacht werden, das die Einhaltung der festgelegten Standards einschliesslich der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sicherstellt. Diese beiden Grundprinzipien sollten auch durch Transparenzmassnahmen gewährleistet werden: Die Expertenkommissionen und ihre Vorbereitung müssen überwacht werden und alle Informationen, d. h. Beweismaterial, Aufzeichnungen von Lernsitzungen und Plenarsitzungen, Berichte über die Organisation der Expertenkommissionen und vollständige Empfehlungssätze müssen offen online zur Verfügung gestellt werden. Neutrale Beobachter sollten einbezogen werden. Die Akteure des Beratungs- und des Koordinierungsgremiums sollten ausgewogen, unabhängig und unparteiisch sein, was vom Aufsichtsgremium überprüft wird. Was die Experten betrifft, so sollte in jeder Lernsitzung sichergestellt werden, dass den Bürger:innen unterschiedliche, ja sogar gegensätzliche Standpunkte zu den Themen präsentiert werden.

Sollen die Bürger:innenversammlungen unser derzeitiges System ersetzen?

Das ist nicht die Idee. Aber sie können weiter in unser derzeitiges politisches System integriert werden, um es zu stärken, indem immer mehr lokale und nationale Initiativen entwickelt werden. Auf diese Art und Weise würden sie schliesslich schrittweise als eine weitere staatliche Behörde institutionalisiert werden und neben den parlamentarischen Kammern und der Regierung eine weitere ständige Kammer bilden, die sich aus zufällig gewählten Bürgern zusammensetzt. Auf lokaler Ebene wurde dieses innovative Konzept bereits in der belgischen Region Ostbelgien umgesetzt, wo die Bürger:innenräte zu einer ständigen politischen Einrichtung geworden sind, deren Mitglieder sich regelmässig abwechseln.

Wie verbindlich sind die Entscheidungen in einer Bürger:innenversammlung?

Im Idealfall sollten die Entscheidungen so verbindlich wie möglich sein und die Weiterverfolgung der Empfehlungen der zuständigen Behörde sollte von Anfang an klar sein. Idealerweise sollten Empfehlungen, die ab einem vereinbarten Schwellenwert von der Bürger:innenversammlung unterstützt werden, als verbindlich behandelt werden (sofern in der gegebenen Situation rechtlich zulässig).

Was ist der Unterschied zwischen einer Bürger:innenversammlung und einer Volksversammlung?

Bürger:innenversammlungen sollen einige Monate (4 bis 9) dauern, mit dem Ziel, an einem spezifischen Problem zu arbeiten, für das sie von den bestehenden politischen Institutionen ein Mandat erhalten haben. Da sie einen ähnlichen Status wie das Parlament und die Regierung (Gemeinde, Kanton oder Bund) hätten, würden ihre Empfehlungen und Beschlüsse von den politischen Behörden umgesetzt.

Volksversammlungen haben die Form eines Diskussionsforums, das allen Anwohnern offen steht, die daran teilnehmen möchten, um Ideen vorzuschlagen, zu beraten und gemeinsam Entscheidungen zu Themen zu treffen, die ihr tägliches Leben betreffen und von der Politik nicht berücksichtigt wurden Behörden. Volksversammlungen dauern in der Regel einige Stunden, die Zeit eines Nachmittags oder in einigen Fällen einige Tage. Sie können zwischen 10 und 50 oder mehr Teilnehmer haben. Sie führen oft zum Start einer Aktion, eines Projekts, einer Petition, eines Referendums, einer Initiative oder der Aufstellung eines partizipativen politischen Programms usw.

Weitere Erläuterungen finden Sie im letzten Kapitel der Videoserie Martinas Reise, in welcher Martina unser derzeitiges demokratisches System kritisch hinterfragt.

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